Unterstützen Sie die SPD in Achim mit Ihrer Spende!
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die SPD in Achim und helfen uns, unsere Politik vor Ort umzusetzen.
Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar. Informationen dazu finden Sie am Ende dieser Seite.
Spenden können Sie auf unterschiedlichen Wegen, per Überweisung oder per Scheck.
Spende per Überweisung
Sie wollen Ihre Spende per Überweisung tätigen? Dann nutzen Sie die nachfolgende Kontoverbindung
Empfänger: SPD-Achim
Institut: KSK Verden
BLZ: 291 526 70
Kontonummer: 11 14 41 28
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Nur so können wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden. Benutzen Sie dafür bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.
Spende per Scheck
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SPD Achim
Verantwortlicher für Finanzen und Organisation
Horst Kruse
Klinkdamm 10
28832 Achim
Egal, welchen Weg Sie nutzen: Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Weitere Informationen
Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
- Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
- Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Diese Regelungen gelten nur für "natürlichen Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden unter anderen Bedingungen steuerlich geltend machen. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall durch Ihren Steuerberater informieren.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: Horst Kruse per Mail